Dein Kind ist 13 und in Biologie wird Sexualkunde durchgenommen. Die Eltern werden darüber nicht informiert und es müssen alle teilnehmen. (Sonst müsste man ja für die anderen SchülerInnen eine Vertretung organisieren)
Es wird keine Rücksicht auf religiöse oder kulturellen Hintergrund genommen.
So weit so schlecht.
Diese Unsensibilität lässt sich allerdings noch mehrfach steigern. Nach der Unterrichtseinheit kommt dieser „hochsensible Superpädagoge“ auf die Idee, darüber eine Klassenarbeit schreiben zu lassen. Und nun kommt er so richtig in Fahrt: Nicht nur, dass er die Noten vor der ganzen Klasse vorliest, sondern er nimmt sich eine spezielle Arbeit vor und zitiert daraus. Er macht sich über die Antwort lustig und meint die müsse man „verbreiten“. DAS IST UNGLAUBLICH DREIST UND PRIMITIV HERR LEHRER.
Passend zu so einem Charakter ist sein Verhalten den Eltern gegenüber: Er lehnt jegliches Gespräch ab, verweigert Telefon und Email und ist nur über SMS kurz zu erreichen.
Bei einem Termin mit der Schulleitung fehlt er, er ist krank. (Wohl wahr, aber seine Krankeit ist dauerhaft und unheilbar) Weitere Termine werden immer wieder verschoben – man nennt das Aussitzen.
Die Schulaufsichtsbehörde ist der Ansicht, das sei eine Angelegenheit der Schulleitung und delegiert zurück!
Leider ist das keine Straftat, weder im schulrechtlichen noch im zivilrechtlichen Sinne nur eben saublöd. Vermutlich geht die Angelegenheit spurlos an dem Lehrer vorbei, es sei denn viele Eltern mobilisieren sich gegen ihn. – schriftlich bitte per Brief oder Fax im Sinne einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Um die müssen sich Schulleitung und Schulbehörde kümmern.