Hochbegabter Sonderschüler

Als Michi in der zweiten Klasse war, sanken seine Leistungen plötzlich ab. Er beteiligte sich nicht mehr am Unterricht, wurde von Mitschülern verprügelt und zog sich weiter zurück.

Die Grundschullehrer „mit langjähriger Erfahrung“ erkannten sofort, dass hier eine Lernbehinderung vorliegen müsse. Gegen den Widerspruch der Eltern wurde eine Überprüfung auf sonderpädagogischen Förderbedarf L (Lernbehinderung) durchgeführt. Die Eltern ließen einen Intelligenztest durchführen. Ergebnis: IQ 158 – Hochbegabung. Michi wurde aus der 2. Klasse dieser Grundschule genommen und an eine andere Schule überstellt.

Dort gab es keine Probleme mit Mobbing und Michi hatte am Ende der 3. Klasse auch den Stoff von Klasse 4 gleich gelernt. Der angestrebte Wechsel ins Gymansium wurde ihm verweigert, weil er keine Grundschulempfehlung vorweisen konnte. Die gibt es erst in Klasse 4. Nach zähem Ringen fand sich schließlich ein Gymnasium, das ihn in Klasse 5 aufnahm.

Fazit:

Den Experten mit ihrer langjährigen Erfahrung ist dringend anzuraten, das „Leistungsverhalten“ ihrer Schüler etwas genauer unter die Lupe zu nehmen und nicht vorschnell abzuurteilen. Es könnte ja sein, dass ein Hochbegabter mit totaler Unterforderung frustiert und gelangweilt in der Klasse sitzt und auf adäquate Förderung wartet.