Cyberspuk

Da gibt es den 15jährigen ?Hans? der sich gerne mit Mädchen unterhält. Da er etwas schüchtern erscheint, findet er im Internet in einem Lesben-Chat die richtige Plattform. Die Girls sind recht unkompliziert und es werden gegenseitige Nacktbilder vereinbart. Die Aufnahmen haben por***grafischen Charakter und ?Hans? glaubt eine gewisse Ähnlichkeit zu einer Mitschülerin in seiner Klasse zu erkennen.

Er zeigt ihr das Bild und sie lässt ihn in einer Vorahnung seiner Absicht cool abblitzen. Das nimmt ?Hans? als willkommenen Anlass über What?sApp diese Bilder mit der Bemerkung: ?Kennst du schon die Nacktaufnahmen von?? zu verschicken.

Innerhalb von 3 Stunden finden die Bilder rasante Verbreitung, auch an den Nachbarschulen.

Die Mutter wird sofort aktiv und sucht das Gespräch mit der Schulleiterin. Sie wird abgewiesen. Der Klassenlehrer hört/sieht sich das an und meint, da müsse man abwarten, in ein paar Tagen sei der Spuk vorbei. Sie dürfe auch nicht zur Polizei gehen.  Woher der KL das nur weiß?

Da liegen eine Menge ?Sraftaten vor.

a) Schule:
Verletzung der Aufsichtspflicht, Verletzung der Fürsorgepflicht, Vertuschung einer Straftat?..

b) ?Hans?
Verbreitung von Por**grafie, Verletzung des Persönlichkeitsrechts usw?

 

Unser Tipp: Da gibt es nichts mehr zu überlegen ->Strafanzeige bei der Polizei